Malzaufschlagsteuergesetz
Bei Ebbe in der Haushaltskasse ist es für die Regierenden seit jeher guter Brauch, zunächst einmal die Abgaben der Untertanen zu erhöhen. Denn es hat sich als leichtere Übung erwiesen, die Einnahmen zu erhöhen, als die Ausgaben zu senken. Mit mehr als verbalen Missfallenskundgebungen der zur Kasse Gebetenen muss im Allgemeinen nicht gerechnet werden. Aber je nach Region und Art der Abgaben können die Reaktionen manchmal doch recht massiv ausfallen.
Das "Malzaufschlaggesetz" vom 15. März 1910 ist so ein Beispiel. Zur Sanierung des Staatshaushaltes sollte unter anderem die Biersteuer angehoben werden. Aber so direkt wollte man auf Regierungsebene das Kind natürlich wieder mal nicht beim Namen nennen, vor allem, weil die Presse dies bereits ausführlich tat. So hatte die "Münchner Post" berichtet: "Bierpreiserhöhung - Der Zentrumsabgeordnete Saffer hält es also für ganz selbstverständlich, dass alle Steuern ohne weiteres auf die Konsumenten, auf die große Masse der durch alle direkten und indirekten Steuern verhältnismäßig am meisten belasteten Besitzlosen abgewälzt werden ..."
Die Brauer sollten die "Malzaufschlagsteuer", progressiv gestaffelt nach ihrem Gesamt-Malzverbrauch, an das Finanzamt abführen. Natürlich holten sich die Brauer diese Steuer von den Wirten und Flaschenbierverkäufern wieder zurück - und diese gaben sie direkt an die Endverbraucher weiter, indem sie den Bierpreis erhöhten. Ein bis zwei Pfennig pro Liter Bier machte dies aus. Und da sich somit die beliebte und gern gepflegte Geselligkeit in den
Wirtshäusern ganz erheblich verteuert hätte, trat vor allem die bayerische Landbevölkerung diesem Gesetz entschieden entgegen: mit Versammlungen, Protesten, Drohungen, Konsumverweigerung.
Am härtesten traf dieses "Malzaufschlaggesetz" die Wirte. Sie sollten das verteuerte Bier, das sie von den Brauern geliefert bekamen, an Kunden verkaufen, die es zu diesem Preis nicht haben wollten. Viele Landgasthäuser zapften überhaupt keine Bierfässer mehr an, weil die Gäste nun lieber Limonade und Apfelwein tranken statt Bier. Brauer, die sich in Wirtshäusern sehen ließen, wurden übel beschimpft und bedroht. Als das alles nichts half, kam es zu Prügeleien .
Der Bierkrieg war in vollem Gange. Bayerische Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte sowie die Gendarmerie vor Ort gingen den Vorfällen nur halbherzig, widerwillig oder gar nicht nach. Auch Ermahnungen aus den Ministerien an ihre Kommunal-Beamten, die Aufrührer zu suchen und zu bestrafen, hatten nur wenig Erfolg, denn die bayrischen Staatsdiener machten aus ihrer Gegnerschaft gegen das Malzaufschlaggesetz kein Geheimnis, ja sie arbeiteten teilweise sogar bei den Streik-Komitees mit.
Quelle: Bayern 2 „Wissen“
BIER ALS BAROMETER
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Toni Renner